Behinderung und Barrierefreiheit
Ob körperlich oder psychisch, sichtbare oder unsichtbare Einschränkungen, seit Geburt, durch einen Unfall oder im Alter: Menschen mit Behinderungen haben wie alle Menschen unterschiedliche Bedürfnisse. Sie stoßen auf die verschiedensten Barrieren in ihrem Alltag. So werden sie immer noch mehr oder weniger stark behindert, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wir fordern darum:
Seit ihrem Inkrafttreten im März 2009 entspricht die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland einem Bundesgesetz. Dennoch ist rechtlich und praktisch in vielen Bereichen noch zu wenig passiert. Wir als Gesellschaft müssen behinderte Menschen wertschätzen, öffentliches Bewusstsein für ihre Rechte schaffen und Barrieren auch in unseren Köpfen abbauen. Wir fordern daher, dass zwischen Bund, Ländern und anderen Akteuren ein abgestimmtes und nachhaltiges Gesamtkonzept entwickelt wird - und zwar mit nachprüfbaren Zielen, Umsetzungsfristen und ausreichender Finanzierung.
Behinderte Menschen sind häufig auf Hilfen angewiesen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Hilfen kosten meistens sehr viel Geld. In den letzten Jahren konnten schon einige Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen erzielt werden. Dennoch halten wir an dem Ziel fest, die Kostenheranziehung sowohl für Leistungsberechtigte als auch für deren Partnerinnen und Partnern schrittweise ganz abzubauen. Behinderung darf nicht arm machen.
Körperliche und psychische Belastungen nehmen in der Arbeitswelt immer mehr zu. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll dem seit 2005 entgegenwirken und mögliche Ursachen für Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter minimieren. Soweit die Theorie. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen stärker in die Verantwortung für Prävention genommen werden. Verweigert eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber ein beschäftigungssicherndes Betriebliches Eingliederungsmanagement, muss dies eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich unwirksam machen.
Wir haben einen enormen Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei ist Barrierefreiheit für jeden komfortabel, für jeden Dritten notwendig und für jeden Zehnten unentbehrlich. Das betrifft Menschen mit Behinderungen ebenso wie ältere Menschen, die möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten. Und auch Eltern von Kleinkindern benötigen barrierefreie Wohnungen mit Aufzug und Abstellflächen für Kinderwagen und Buggys. Es muss gezielte Anstrengungen der Länder und Kommunen geben, barrierefreien Wohnraum zu bezahlbaren Mieten zu schaffen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen so zu kommunizieren, dass sie es auch verstehen können. Bescheide und Vordrucke sollen verständlich erläutert werden und in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis geschieht dies aber noch selten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass flächendeckend und bei allen Sozialleistungsträgern Bescheide in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Die rechtlichen Vorgaben für die Barrierefreiheit im Schienen- und Flugverkehr sind noch immer völlig unzureichend. Im Taxi- und Mietwagengewerbe fehlen sie ganz. Die Folge: Jeden Tag werden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen mit unzumutbaren Barrieren konfrontiert. Der Sozialverband VdK fordert deshalb: Der barrierefreie Bau von Bahnhöfen muss forciert, Servicezeiten müssen ausgebaut werden. Fluggesellschaften müssen gesetzlich zum barrierefreien Kabinendesign verpflichtet werden. Die Barrierefreiheit von Taxen und Mietwagen braucht eine einheitliche Regelung.
Für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen existieren bisher keinerlei Verpflichtungen, um Barrierefreiheit zu schaffen. Stattdessen wurde in gesetzlichen Grundlagen bisher generell auf Freiwilligkeit gesetzt. Wir freuen uns, dass auf Bundesebene Beratungen über ein Barrierefreiheitsgesetz aufgenommen wurden, mit dem die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden sollen. Dieser Schritt ist längst überfällig.
Ansprechpartnerinnen
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Telefon: 0441 21029-41 0441 21029-41 E-Mail: nacke@vdk.de
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Kontakt: Stefanie von Seggern Assistentin
Telefon: 0441 21029-21 0441 21029-21 E-Mail: von-seggern@vdk.de