Gesundheit

Eine Ärztin schaut sich ein Rötgenbild an
© Anna Shvets auf Pexels

Unsere Forderungen im Detail:

Für den VdK hat sich die gesetzliche Krankenversicherung als gutes System bewährt. Sie ist jedoch nur teilweise solidarisch. Denn es gibt einige, die nicht Teil dieses Krankenversicherungssystems sind: Besserverdiener oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Beamte und Politiker nutzen häufig andere Systeme, um sich zu versichern. 

Daraus ergeben sich negative Folgen: In der Gesundheitsversorgung existiert eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, zum Beispiel weil Patientinnen und Patienten länger auf Arzt-Termine warten müssen. Die Beitragseinnahmen sind hierdurch auch geringer, weil gerade die Personen mit hohen Einkommen nicht in der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung sind. Gleichzeitig gibt es immer wieder PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung-Versicherte, die sich an den VdK wenden, weil sie sich die Versicherungsbeiträge trotz einer Tarifabsenkung nicht mehr leisten können. Der VdK fordert deswegen eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen. 

Die Vollversicherung in der PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung muss schrittweise abgeschafft werden. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die beitragsfreie Familienversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Insbesondere die medizinische Versorgung von Menschen im SGBkurz fürSozialgesetzbuch II oder SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII Bezug darf nicht den Beitragszahlenden auferlegt werden, sondern muss kostendeckend gegenfinanziert werden. 

Privat Krankenversicherte erhalten in der Regel insbesondere bei Fachärzten wesentlich schneller einen Termin als gesetzliche Krankenversicherte. Gesetzlich Krankenversicherten wird in diesem Zusammenhang teilweise eine Behandlung auf Selbstkosten angeboten. Diese Vorgehensweise - für eine Leistung, auf die sie schon wegen der bereits geleisteten Krankenkassenbeiträge Anspruch haben, noch einen zusätzlichen Betrag zu zahlen - ist für gesetzlich Krankenversicherte nicht zu akzeptieren. Der VdK fordert in diesem Zusammenhang, die Budgetierung der Praxen aufzuheben und so eine schnellere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. 

Insbesondere Niedersachsen als Flächenland hat ein großes Problem mit der Hausärzteversorgung. Dort fehlen aktuell 577 Hausärzte. Viele Praxen auf dem Land finden keine Nachfolger. Die Ausbildung von Ärzten muss deswegen stärker forciert werden. Es müssen mehr Studienplätze geschaffen werden. Es müssen hierbei Anreize geschaffen werden, sich anschließend als Hausarzt in ländlichen unterversorgten Regionen niederzulassen. Auch müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium erleichtert werden, zum Beispiel durch Absenken des Numerus Clausus und stärkerer Berücksichtigung von Berufserfahrungen in medizinischen Berufen.

Ob in der Arztpraxis, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Notfall: Alle Menschen in Niedersachsen und Bremen müssen sich auf eine gute medizinische Versorgung verlassen können. Es sind daher gute und geeignete Anreize einzuführen, damit sich Ärzte und Psychotherapeuten auch in infrastrukturschwachen Gegenden niederlassen. Unterstützende Modelle mit Delegation von Aufgaben des Arztes sind zu fördern. 

Hinsichtlich der vor kurzem beschlossenen Krankenhausreform lässt sich noch nicht im Einzelnen sagen, wie sich vor Ort die Krankenhauslandschaft verändern wird. Der VdK begrüßt die Reform grundsätzlich. Sie hat das Potential, die medizinische Versorgung insgesamt zu verbessern. Eine gute Behandlungsqualität muss jedoch für die Neuorganisation der Krankenhauslandschaft das ausschlaggebende Kriterium sein. 

Die Notfallversorgung muss in Niedersachsen und Bremen gestärkt werden. Die Krankenhausreform wird wegen der geringeren Anzahl von anfahrbaren Krankenhäusern zu längeren Wegstrecken der Notfalleinsätze führen. Deswegen müssen die Rettungsdienste mit dem entsprechend notwendigen Personal ausgestattet werden. Durch die Vergütung des Rettungsdienstes für Transporte in die Klinik und nicht für die Versorgung vor Ort werden falsche Anreize gesetzt, Patienten in die Klinik zu fahren. Dort gibt es wiederum falsche finanzielle Anreize, die Patienten stationär aufzunehmen. Dies sorgt nicht nur für zu hohe Ausgaben, sondern auch für unnötige Belastungen der Patienten. Solche falschen Anreize sind abzuschaffen. Für eine weitere Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung fordert der VdK die verpflichtende Einführung von Gemeindenotfallsanitätern in allen Landkreisen sowie die Schaffung integrierter Notfallzentren an allen Krankenhäusern. 

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verbinden mehrere fachärztliche Praxen unter einem Dach und können so die ärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum ermöglichen. Auch ist diese Form inzwischen für viele Ärztinnen und Ärzte attraktiv, die lieber ohne das wirtschaftliche Risiko für eine eigene Praxis, z.B. auch in Teilzeit, arbeiten möchten.  Für den VdK ist diese Versorgungsform jedoch nur akzeptabel, wenn sie nicht von Finanzinvestoren mit hohen Gewinnerwartungen betrieben werden. 

Ein gutes Netz an Vor-Ort-Apotheken ist gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Insbesondere für ältere und kranke Menschen sind Ansprechpartner vor Ort wichtig. Viele Betroffene sind nicht in der Lage, ihre Medikamente im Internet zu bestellen und wünschen sich eine persönliche Beratung.  Die Apotheken vor Ort müssen deshalb gestärkt werden, um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können. 

2024 gab es in Deutschland 95 Krankenkassen, alle mit eigenen Verwaltungsvorständen, Abteilungsleitungen, vielen parallellaufenden Verwaltungsstrukturen. Das alles kostet viele Millionen Euro. In keinem der anderen Sozialversicherungszweige haben die Versicherten die Wahl zwischen verschiedenen Trägern. Die Auswahlmöglichkeit verbessert auch nicht die Gesundheitsversorgung. Die Unterschiede der Leistungen für Patienten sind nur marginal. Der VdK fordert deshalb, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen abzuschaffen und eine deutliche Verschlankung des Systems zu erreichen. 

Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das sich am Bedarf der Menschen an Behandlungen orientiert und nicht am auszuschüttenden Gewinn. Die Krankenhausplanung muss daher sowohl die regelmäßige Versorgung der Bevölkerung auf hohem medizinischen Niveau als auch Reservekapazitäten für den Fall einer Krise einplanen. Die stationäre Gesundheitsversorgung ist als Teil der Daseinsvorsorge – wie bei der Feuerwehr – sicherzustellen. Sie muss daher auch allein dem Bedarf der Menschen folgen. Die Länder müssen in diesem Zusammenhang ihrer Verpflichtung zur Investitionsförderung in ausreichendem Umfang nachkommen. Investorengetragene Facharztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zeigen erste Anzeichen für eine Fehlversorgung der Patientinnen und Patienten durch deutlich erhöhte Verordnungsquoten und Bevorzugung von lukrativen Behandlungsformen. Der VdK lehnt investorengetragene Einrichtungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich entschieden ab. 

Für Menschen mit Behinderung ist eine flächendeckende und alle Fachrichtungen beinhaltende Gesundheitsversorgung wichtig. Haus- und Fachärzte sind oft nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingestellt oder haben oft nicht das notwendige medizinische Fachwissen für deren Behandlung. Zahnärzte verweisen sehr häufig direkt auf eine stationäre Behandlung. Auch im Krankenhaus sind Ärzte und Pflegepersonal selten auf den teilweise höheren pflegerischen und zeitlichen Aufwand eingestellt. Der VdK fordert, dass alle Einrichtungen und Angebote der medizinischen Versorgung barrierefrei nutzbar sein müssen. Es muss ein verlässliches und detailliertes Auskunftssystem zur Barrierefreiheit aller Einrichtungen im Gesundheitswesen geben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die niedergelassenen Ärzte und die Bundesländer für die stationären Einrichtungen in der Pflicht, diese Forderungen umzusetzen. Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen müssen barrierefrei sein.

Seit 2004 müssen Betriebsrentnerinnen und -rentner sowie Direktversicherte nicht nur den Arbeitnehmerbeitrag sondern den vollen Krankenversicherungsbeitrag leisten. Inzwischen wurden hier zumindest Freibeträge eingeführt, was der VdK begrüßt hat. Dennoch fordern wir weiterhin die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten abzuschaffen und zum halben Beitragssatz zurückzukehren.

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