Unfallversicherung
Wehe dem, der durch seine Arbeit einen Unfall oder eine Erkrankung erleidet. Im Jahr 2019 führten nicht einmal sechs Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit auch tatsächlich zu einer Verletztenrente - und auch von den bestätigten Fällen waren es am Ende nur 13 Prozent. Veraltete Listen, zu große Hürden und kaum Transparenz - das muss sich ändern.
Wir fordern darum:
Die Liste der Berufskrankheiten ist noch auf dem Stand der 1920er Jahren und umfasst kaum mehr als Krankheiten aus Industrie und Handwerk. Krankheiten aus frauendominierten Berufen fehlen völlig. Kein Wunder also, dass Frauen weit seltener eine Berufskrankheit zugestanden bekommen als Männer, obwohl die Zahl der berufstätigen Frauen und Männer fast gleich ist. So werden beispielsweise Pflegeberufe nicht berücksichtigt, auch wenn hier die starke psychische und körperliche Belastung zu viel mehr Arbeitsausfällen und Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner führen als in anderen Berufen. Auch psychische Erkrankungen fehlen vollständig, obwohl sie inzwischen der häufigste Grund für Krankschreibungen und Anträge auf Erwerbsminderungsrente sind. Die Liste muss endlich der heutigen Realität angepasst werden!
Wie kann es sein, dass beim Personal in Gesundheitswesen, Pflege und Laboren eine Erkrankung am Corona-Virus als Berufskrankheit anerkannt wird, aber bei einer Kassiererin im Supermarkt nicht? Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist derzeit faktisch nur möglich, wenn sie auf der Berufskrankheitenliste steht. In Ausnahmefällen gibt es auch noch die sogenannten Wie-Berufskrankheiten, jedoch gab es hiervon im Jahr 2019 ganze sechs Fälle, denen 18.150 Anerkennungen laut Berufskrankheitenliste gegenüberstehen. Wir brauchen eine Generalklausel für „arbeitsbedingte Erkrankungen“, bei denen alles für eine Verursachung durch den Beruf spricht und die demzufolge auch als Berufskrankheit anerkannt werden müssen.
Häufig scheitert die Anerkennung einer Berufskrankheit daran, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass die Erkrankung einer Folge ihres Berufs ist. Das ist nicht gerecht. Denn im Betrieb legen Arbeitgeber und nicht Arbeitnehmer die Bedingungen fest und sind für den Arbeitsschutz verantwortlich. Auch könen Arbeitnehmer nicht alle Vorgänge im Betrieb dokumentieren. Eine Beweiserleichterung reicht hier nicht aus, die Beweislast muss umgekehrt werden.
Wir brauchen nachvollziehbare, rechtssichere Verfahren, um die Eckwerte für die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit) festzulegen - und dies mit Beteiligung der Sozial- und Betroffenenverbände. Wenn wie 2019 eine sogenannte Expertengruppe unter Federführung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung neue MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit-Eckwerte beschließt, kann von Transparenz keine Rede sein. Auch wenn es keine allgemeine Verschlechterung gab, kann es für einzelne Betroffene eine niedrigere Verletztenrente bedeuten.
In der Corona-Pandemie hat die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, Betriebe gerettet. Jedoch gibt es noch Lücken im Arbeitsschutz und im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese müssen geschlossen werden! So ist beispielsweise der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz nur dazu verpflichtet, den eingerichteten Telearbeitsplatz einmalig zu beurteilen. Außerdem fällt die „Betriebsbedingtheit“ der Wege und Umstände im Homeoffice weg, sodass es deutliche Unterschiede bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen gibt. Wir fordern, dass die Arbeitnehmer immer durch den Unfallversicherungsschutz abgedeckt sind, egal ob sie ihre Aufgaben im Betrieb, im Homeoffice oder auf Dienstreise erfüllen - oder mit dem Weg von und zur Kinderbetreuungsstätte die Arbeit erst ermöglichen.
Wir fordern, die Arzthaftung und Haftung anderer Heilberufe wie Hebammen in die gesetzliche Unfallversicherung zu überführen. Denn wer einen Behandlungsfehler geltend machen muss, muss ihn erst einmal beweisen. Und dies ist nicht leicht, wenn einem das Krankenhaus als Prozessgegner gegenübersteht. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung stehen wird das Haftungsrisiko für Berufsträger verringert, prozesstaktische Verzögerungen oder Rechtsmittel werden abnehmen. Die hohen Haftpflichtprämien für Hebammen haben die Ausübung der Geburtshilfe sehr erschwert und zu einem Hebammenmangel in vielen Regionen geführt. Hebammen könnten dann wieder mit angemessenen Versicherungsbeiträgen Geburtshilfe leisten.
Ansprechpartnerinnen
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Telefon: 0441 21029-41 0441 21029-41 E-Mail: nacke@vdk.de
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Kontakt: Stefanie von Seggern Assistentin
Telefon: 0441 21029-21 0441 21029-21 E-Mail: von-seggern@vdk.de