Rente
Das Rentenniveau sinkt stetig. Und zwar so weit, dass die gesetzliche Rentenversicherung ihre eigentliche Funktion nicht mehr erfüllt: nach einem Leben voller Arbeit den Lebensstandard zu sichern. Auch staatlich geförderte Privatvorsorge kann dies nicht ausgleichen. Die steigende Zahl an Grundsicherungsempfängern im Alter zeigt: So geht es nicht weiter. Die gesetzliche Rente muss wieder gestärkt werden.
Wir fordern darum:
Der erste Schritt muss sein, das Rentenniveau auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Ein Demografiezuschuss des Bundes könnte den nötigen Spielraum dafür schaffen. Außerdem fordern wir eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Politiker. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen, weil den heutigen Beamtinnen und Beamten ihre Pensionszusage nicht weggenommen werden kann und darf. Langfristig würde es aber zu deutlichen Mehreinnahmen führen, da die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt wird.
Wer wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls erwerbsgemindert ist, darf nicht automatisch in eine Armutsspirale gelangen. Alle Erwerbsminderungsrentner müssen von den seit 2019 verbesserten Zurechnungszeiten profitieren, nicht nur die Neurentner.
Reformbedarf besteht außerdem bei den Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent, von denen fast alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner betroffen sind. Diese Abschläge sind systemwidrig, weil der Eintritt in die Erwerbsminderung nicht wie eine vorgezogene Altersrente freiwillig gewählt werden kann.
Immer noch werden Unterschiede gemacht, ob Erziehungszeiten vor oder nach 1992 stattgefunden haben. Erziehungszeiten bis 1992 werden mit bis zu 2,5 Jahren schlechter bewertet. Dies trifft vor allem Frauen, die von Altersarmut bedroht sind. Wir fordern daher drei Entgeltpunkte pro Kind für alle Erziehenden.
Danaben darf auch die Pflege von Angehörigen nicht zur Armutsfalle werden. Deswegen muss die Pflege von Angehörigen rentenrechtlich wesentlich besser angerechnet werden. Vorstellbar wäre eine Gleichsetzung mit Kindererziehungszeiten.
Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnt der VdK kategorisch ab.
Schon jetzt ist es für viele Menschen nicht möglich, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Beruf auszuüben, auch wenn sie noch nicht als erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Regelungen gelten.
Um Menschen, die von Erwerbsminderung bedroht sind, angemessen zu unterstützen, muss das sogenannte Reha-Budget abgeschafft werden. Dieses beschränkt die Menge an Reha-Leistungen. So wird in Kauf genommen, dass die Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Reha-Maßnahmen nicht wiederhergestellt wird und diese Menschen Erwerbsminderungsrente beantragen müssen.
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Kontakt: Stefanie von Seggern Assistentin
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