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Was zahlt die Pflegekasse? Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad

Von: Helen Alberding

In unserer Reihe zu den Pflegegraden zeigen wir Ihnen, welche Leistungen die Pflegekasse bietet und welche Unterstützung Sie auch ohne Pflegegrad beantragen können. Dieses Mal: Hilfe bei Pflegegrad 1 und wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Die Hand einer Frau auf den Händen einer älteren Frau
© Sabine van Erp auf Pixabay

Wer pflegebedürftig wird oder einen Angehörigen pflegt, kommt schnell zu der Frage, wie die Pflege, notwendige Umbaumaßnahmen oder eine Haushaltshilfe finanziert werden sollen. Liegt ein Pflegegrad vor, springt die Pflegekasse ein. Aber auch ohne Pflegegrad kann es passieren, dass kurzzeitig Unterstützung nötig wird: zum Beispiel nach einer Operation oder einem Unfall. Dann können entsprechende Hilfen bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Pflegegrade

Welche Unterstützung die Pflegekasse im Einzelnen bietet, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad und desto mehr zahlt die Versicherung. Aber auch von der Wohnsituation ist die Bewilligung bestimmter Leistungen abhängig. Pflegegeld erhalten daher nur Personen, die zuhause gepflegt werden. Ein Zuschuss zur vollstationären Pflege wird lediglich bewilligt, wenn der oder die Betroffene in einer entsprechenden Einrichtung lebt. Die möglichen Leistungen werden also nicht automatisch addiert, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf genehmigt.

Beratung der Pflegekasse

Als grundsätzliches Angebot für Pflegebedürftige und Pflegepersonen gilt die umfassende individuelle Beratung durch die Pflegekasse. Beratungen durch eine Pflegefachkraft im eigenen Zuhause sollen den Pflegenden zusätzliche Hilfestellungen aufzeigen. Außerdem können pflegende Angehörige kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Pflegekasse.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:

  • Entlastungsbetrag für häusliche Pflege: 125 Euro monatlich, auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste
  • Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG): 214 Euro
  • Anschubfinanzierung zur Gründung einer Pflege-WG: maximal 2.500 Euro pro Person oder 10.000 Euro pro WG für den barrierearmen Umbau der Wohnung
  • Pflege im Heim: Zuschuss von 125 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat
  • Zuschuss, Kostenübernahme oder Verleih von technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Hausnotruf)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (zum Beispiel Einbau einer barrierefreien Dusche): maximal 4.000 Euro oder in einer WG maximal 16.000 Euro
  • Für Pflegepersonen: Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Kein Pflegegrad

Ohne Pflegegrad haben Sie ebenfalls Anspruch auf Unterstützung, wenn Sie beispielsweise nach einer Operation, bei einer schwerwiegenden Krankheit oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht alleine zurechtkommen. Solch eine kurzzeitige Unterstützung wird von der Krankenkasse bezahlt, völlig unabhängig von einem Pflegegrad. So können Versicherte häusliche Pflege, eine Haushaltshilfe oder sogar Kurzzeitpflege beantragen. Häusliche Pflege und Haushaltshilfe werden für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen bewilligt. Dieser kann auf bis zu 26 Wochen verlängert werden, wenn Kinder bis zwölf Jahre oder mit einer Behinderung im Haushalt leben. 

Bei Bedarf besteht darüber hinaus auch ein Anspruch auf Unterbringung in einer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung: für maximal acht Wochen jährlich. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege mit bis zu 1.612 Euro im Jahr.