Kategorie VdK-Zeitung Behinderung im Job Teilhabe

Inklusion am Arbeitsplatz: SoPoA besichtigt Geschmackslabor in Bremen

Von: Helen Alberding

Um sich ein Bild über einen Inklusionsbetrieb zu machen, besuchte der Sozialpolitische Ausschuss (SoPoA) des VdK Niedersachsen-Bremen Mitte August das Event- und Cateringunternehmen Geschmackslabor in Bremen. Menschen mit Behinderung arbeiten hier Seite an Seite mit Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung zusammen.

Die Ausschussmitglieder und die Personalleitering während der Führung durch eine Halle
© VdK

Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es schwierig, sich vorzustellen, wie eine Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung genau aussehen würde und welcher Aufwand damit verbunden wäre. So bezahlen Unternehmen in Niedersachsen und Bremen in der Regel lieber die sogenannte Ausgleichsabgabe als den Schritt zu wagen. Hier möchte das Geschmackslabor aufklären und für Inklusion werben – wie mit der Betriebsbesichtigung für den SoPoA des VdK.

Das VdK-Gremium setzt sich aus VdK-Ehrenamtlichen wie dem Landesverbandsvorsitzenden Friedrich Stubbe und seiner Stellvertreterin Birgit Becker, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie Jan Mühlena, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Kreisverband Oldenburg-Ammerland, und Andreas Wegener, Geschäftsführer der SELAM-Lebenshilfe gGmbH, zusammen. In ihren Treffen diskutieren die Mitglieder die Grundsatzpositionen des VdK und erarbeiten Forderungen an die Politik. Eindrücke aus der alltäglichen Praxis sind wichtig, um diese zu untermauern.

"Uns ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Perspektive zu geben."

Petra Czapiewska, Bereichsleiterin Personal

„Um eine gute Zusammenarbeit mit schwerbehinderten Beschäftigten zu ermöglichen, muss man die Arbeitsumgebung und die Abläufe im Unternehmen an deren Bedürfnisse anpassen“, erklärte Petra Czapiewska, Bereichsleiterin Personal, während der Führung durch die Betriebsräume. Oft sei dies leichter als gedacht. „Wir haben beispielsweise eine gehörlose Mitarbeiterin, die nicht einfach von Geschäftspartnern oder Kunden angerufen werden kann. Wir haben einen Hinweis in die Signatur ihrer E-Mails eingefügt, dass die Kommunikation per Mail stattfinden muss.“ Außerdem könnten im Betrieb akustische Signale durch Lichtsignale ergänzt werden. Neben diesen Anpassungen müsse man bei den Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung Verständnis schaffen, da bei Bedarf Rücksicht oder Geduld gefragt seien.

Das Eingangsschild, auf dem Geschmackslabor - Messe und Eventcatering steht
© VdK

Oft nur kleine Lösungen nötig

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, fünf Prozent schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigten. Inklusionsbetriebe leisten deutlich mehr: Zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dauerhaften Arbeitsverhältnissen haben eine Behinderung. Das Geschmackslabor übernimmt das Catering für Firmen- und Familienfeiern, Ausstellungen, Messen und Konzerte und kann zusammen mit verschiedenen Schwesterunternehmen Events mit mehreren Tausend Gästen durchführen. Derzeit beschäftigt der Betrieb 39 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen neun eine Schwerbehinderung haben. „Im Moment haben wir etwas weniger Kolleginnen und Kollegen mit einer Behinderung als noch vor der Corona-Pandemie“, erläuterte die Personalleiterin. „Das möchten wir wieder erreichen. Uns ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Perspektive zu geben.“

Das befürworteten die Mitglieder des SoPoA ausdrücklich. „Besonders faszinierend fand ich, dass für die Zusammenarbeit in einem Inklusionsbetrieb oft nur kleine Lösungen nötig sind“, resümierte SoPoA-Mitglied und VdK-Sozialpolitikexpertin Andrea Nacke im Anschluss an die Führung.

Gruppenfoto der SoPOA-Mitglieder
© VdK

Möchten Sie mehr über Inklusionsbetriebe erfahren?

Unterstützung
Integrationsbetriebe werden in vielerlei Hinsicht unterstützt:

  • durch einen Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung der Arbeitsplätze im Betrieb,
  • einen laufenden Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns des schwerbehinderten Beschäftigten,
  • eine laufende Pauschale für den mit der Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen verbundenen besonderen Aufwand,
  • durch professionelle betriebswirtschaftliche Beratung.

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