Kategorie Behinderung Teilhabe Schwerbehinderung

Begleitung bei Krankenhausaufenthalt: Anspruch auf Krankengeld

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung können sich ab sofort bei einem Krankenhausaufenthalt von einer vertrauten Person begleiten lassen. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen seit dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Wann und wie dies möglich ist, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in einer aktualisierten Pressemitteilung mit.

Foto einer Patientin in blauem Kittel und eine Ärztin, die ihre Hand auf ihre Hand legt
© fernando zhiminaicela auf Pixabay

Welcher Personenkreis von Menschen mit Behinderung kann beim Krankenhausaufenthalt begleitet werden?

Aus medizinischen Gründen kann eine Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein bei Menschen, die aufgrund einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten durch eine vertraute Bezugsperson unterstützt werden müssen. In seiner Richtlinie konkretisiert der G-BA drei Fallgruppen:

  • Begleitung, um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit der Patientin oder dem Patienten zu gewährleisten,
  • Begleitung, damit die Patientin oder der Patient die mit ihrer Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit sowie
  • Begleitung, um die Begleitperson während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zu ihrer Einweisung in die anschließend weiterhin notwendigen Maßnahmen.

Die in den jeweiligen Fallgruppen aufgeführten Schädigungen und Beeinträchtigungen begründen jeweils für sich alleine als auch in ihrer Kombination die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme einer Begleitperson.

Wie bescheinigen Praxen gegenüber dem Krankenhaus den medizinischen Bedarf einer Begleitung?

Der medizinische Bedarf für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus kann im Zusammenhang mit der Krankenhauseinweisung festgestellt und auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (Verordnung von Krankenhausbehandlung) bescheinigt werden: aufgrund von mindestens einem medizinischen Kriterium der Fallgruppen oder einer vergleichbaren Schädigung oder Beeinträchtigung. Zudem ist es möglich, den Bedarf einer Begleitung unabhängig von einer konkreten Krankenhauseinweisung medizinisch einzuschätzen und festzustellen. Befristet für die Dauer von bis zu 2 Jahren erhält die Patientin oder der Patient dann eine entsprechende Bescheinigung.

Wer kommt als Begleitperson in Frage?

Wer als Begleitperson in Frage kommt, ist bereits gesetzlich geregelt: Das kann eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger wie zum Beispiel Eltern, Geschwister und Lebenspartner sein oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld, zu der die gleiche persönliche Bindung wie zu einem nahen Angehörigen besteht.

Von wem erhält die Begleitperson ihre Bescheinigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber?

Das Krankenhaus bescheinigt der Begleitperson für den Krankengeldantrag bei ihrer Krankenkasse am Entlasstag, dass ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig war. Dies kann bei Bedarf auch als vorläufige Bescheinigung zu Beginn oder während der Krankenhausbehandlung geschehen. Bei Bedarf kann sich die Begleitperson für ihren Arbeitgeber auch eine Aufenthaltsbescheinigung über die Anwesenheitstage im Krankenhaus ausstellen lassen.