Keine Beratung und Vertretung möglich

Satzungsrechtlich dürfen unsere Juristinnen und Juristen nur im Sozialrecht beraten. Wir können daher in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Eine Waage aus Metall als Symbol für Gerechtigkeit
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In folgenden Bereichen können wir Sie nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht, zum Beispiel Kündigungsverfahren / Abfindung,
  • Erbrecht,
  • Familienrecht, zum Beispiel Unterhaltsfragen, Elternunterhalt und Berechnung etc.,
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII),
  • Private Krankenversicherung,
  • Mietrecht,
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften),
  • Private Unfallversicherungen,
  • Wohngeld,
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge),
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten,
  • Versicherungsvertragsrecht,
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz,
  • Arzthaftungsrecht.

Juristische Beratung möglich

Hier finden Sie die Rechtsgebiete, in denen wir Sie beraten und unterstützen können: