In Niedersachsen finden am 13. September die Kommunalwahlen statt. Das sind wichtige Wahlen, denn in unseren Kommunen spielt sich das Leben ab. Die Kreise, Städte und Gemeinden können aktiv sozial gerechtere Lebensverhältnisse gestalten.
Soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Worte, sondern durch konkretes Handeln – vor Ort, in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Als Sozialverband VdK haben wir die Politik vor Ort im Blick und appellieren an alle Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahl am 13. September 2026, soziale Fragen in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. Nur so kann eine Gesellschaft entstehen, in der Teilhabe, Würde und Gerechtigkeit für alle Menschen möglich sind.
Demokratie lebt vom Mitmachen. Doch viele Menschen fühlen sich von Politik und Verwaltung nicht mehr vertreten. Komplexe Verfahren, Barrieren oder mangelnde Transparenz erschweren Beteiligung. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert, dass Kommunen Beteiligungsprozesse bürgernah, inklusiv und verständlich gestalten. Menschen mit Externer Link:Behinderung, ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit geringem Einkommen müssen ausdrücklich einbezogen werden. Externer Link:Barrierefreiheit, leichte Sprache und digitale Zugänge sind dafür unerlässlich. Senioren- und Behindertenbeiräte sind bei ihrer Gründung und in ihrer Arbeit zu unterstützen. Nur eine lebendige lokale Demokratie kann Vertrauen und Zusammenhalt fördern.
Der VdK verlangt:
Barrierefreie politische Teilhabe sichern.
Barrierefreiheit von Wahllokalen sicherstellen.
Beteiligungsformate ausbauen, z.B. durch Bürgerstunden.
Armut betrifft in Niedersachsen und Bremen immer mehr Menschen – insbesondere Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen. Kommunen erleben die Folgen dieser Entwicklung täglich: steigende Nachfrage nach Externer Link:Sozialleistungen, überlastete Schuldnerberatungen und zunehmende soziale Spaltung. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert eine konsequente kommunale Armutsprävention. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Jobcentern und Zivilgesellschaft. Kostenfreie Bildungs- und Kulturangebote, Sozialpässe, Schulmaterialfonds und Hilfen bei Energie- und Mietschulden sind konkrete Instrumente, die Kommunen selbst gestalten können. Armut darf nicht als individuelles Versagen gesehen werden, sondern als gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die vor Ort angegangen werden muss.
Der VdK verlangt:
Kommunale Armutsstrategien entwickeln.
Kostenfreie Teilhabe an Bildung und Kultur sichern.
Sozialberatung stärken und vernetzen.
Energie- und Mietschuldenprävention fördern.
Armut sichtbar machen – nicht verschweigen oder verurteilen.
Die Pflege älterer und hilfebedürftiger Menschen ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Schon heute fehlen in Niedersachsen und Bremen tausende Pflegekräfte. Pflegeeinrichtungen stehen unter wirtschaftlichem Druck, pflegende Angehörige leisten enorme Arbeit – oft am Limit ihrer Belastbarkeit. Kommunen tragen eine zentrale Rolle bei der Koordination, Beratung und Planung pflegerischer Angebote. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert eine verbindliche kommunale Pflegeplanung, die den tatsächlichen Bedarf erfasst und auf regionale Besonderheiten eingeht. Pflegestützpunkte müssen flächendeckend erhalten und ausgebaut werden. Pflege darf nicht zur sozialen oder finanziellen Überforderung werden – sie muss wohnortnah, bezahlbar und menschlich bleiben.
Der VdK verlangt:
Pflegestrukturplanung verbindlich machen.
Pflegestützpunkte finanziell und personell ausbauen.
Pflege in der Nachbarschaft fördern.
Angehörige entlasten und entsprechende Angebote schaffen.
Pflegekräfte in ihrer Arbeit unterstützen.
Heimaufsicht stärken, um Kontrollmechanismen zum Schutz von Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Klimaschutz ist eine der größten Aufgaben der Gegenwart – und eine soziale Frage. Die Folgen des Klimawandels treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart, da sie oft in schlecht isolierten Wohnungen leben, keine Rücklagen für steigende Energiepreise haben und kaum Möglichkeiten, auf ökologische Alternativen umzusteigen. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen betont, dass Klimaschutz sozial gerecht gestaltet werden muss. Kommunen können hier eine Schlüsselrolle übernehmen, etwa durch Energieberatungsprogramme, soziale Förderungen für Gebäudesanierungen und die gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Klimaschutz darf nicht zu sozialer Ausgrenzung führen, sondern muss Externer Link:Teilhabe und Gerechtigkeit fördern.
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für soziale Teilhabe. Wer keine Möglichkeit hat, den Arzt, das Rathaus, den Arbeitsplatz oder kulturelle Angebote zu erreichen, wird ausgegrenzt. Besonders im ländlichen Raum sind viele Menschen auf ein eigenes Auto angewiesen, weil Bus- und Bahnverbindungen fehlen oder zu selten fahren. Für Menschen mit Behinderung oder ältere Bürgerinnen und Bürger stellen Barrieren an Haltestellen oder in Verkehrsmitteln ein zusätzliches Hindernis dar und dies insbesondere dann, wenn Sie auf Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollator oder Elektromobil angewiesen sind. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert, Mobilität als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu verstehen. Kommunen müssen sich für ein engmaschiges, barrierefreies und bezahlbares Nahverkehrsnetz einsetzen und flexible Angebote wie Rufbusse oder Bürgerfahrdienste fördern. Nur so kann Mobilität als Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet werden.
Eine gute gesundheitliche Versorgung ist ein zentraler Bestandteil sozialer Sicherheit. Doch die Versorgungslage verschlechtert sich: Arztpraxen schließen, Krankenhäuser werden privatisiert oder zentralisiert und Fachkräfte fehlen. Gerade in ländlichen Regionen entstehen medizinische Unterversorgungsgebiete. Hinzu kommen Barrieren in Arztpraxen und Kliniken, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung den Zugang erschweren. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert, dass Kommunen in Zusammenarbeit mit Ländern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Krankenkassen lokale Gesundheitszentren fördern, die Externer Link:Prävention, Pflege und medizinische Versorgung unter einem Dach anbieten. Gesundheit ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und darf nicht allein marktwirtschaftlichen Interessen überlassen werden. Deswegen lehnt der Sozialverband VdK ausschließlich renditeorientierte investorengetragene Versorgungszentren entschieden ab!
Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Dennoch ist bezahlbarer Wohnraum in vielen Städten und Gemeinden zunehmend knapp. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen und Menschen mit Behinderung. Barrierefreier Wohnraum fehlt an vielen Orten fast völlig. In Niedersachsen und Bremen sind die Mieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen, während der soziale Wohnungsbau stark zurückgegangen ist. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen sieht die Kommunen in der Pflicht, Wohnungsversorgung wieder stärker als öffentliche Aufgabe zu begreifen. Kommunen müssen aktiv Bodenpolitik betreiben, Grundstücke sozial orientiert vergeben und selbst oder über kommunale Wohnungsunternehmen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Auch Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit sind entscheidend, um Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt in ihren Wohnungen zu leben. Dabei spielen nicht nur die Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung, sondern auch die der Umgebeung sowie die Erreichbarkeit der Wohnungen ein entscheidende Rolle. Wohnungen für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen dürfen nicht auf der “grünen Wiese” stehen, sie müssen in eine gute Infrastruktur eingebunden sein.
Als Sozialverband VdK setzen wir uns seit mehr als 75 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass unser Bundesland für alle Menschen lebenswert ist. Daher meine Bitte: Prüfen Sie die Wahlprogramme, fragen Sie nach und wählen Sie demokratisch für einen starken Sozialstaat!
Mitmachen erlaubt!
Stehen Sie hinter unseren VdK-Forderungen zur Kommunalwahl? Dann können Sie unsere Statement-Plakate ausdrucken und sich damit fotografieren lassen – gerne Einzelfotos oder mit dem gesamten Orts- oder Kreisvorstandsteam. Schicken Sie uns gerne Ihr Foto an Externer Link:presse-nb@vdk.de, damit wir es auf unserer Internetseite und unseren Social Media-Kanälen veröffentlichen. Und teilen Sie Ihre Fotos bei Facebook, Instagram oder als WhatsApp-Status. Wir freuen uns auf Ihre Fotos und möglichst viele Unterstützer!
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen sind am Sonntag, den 13. September 2026. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind sind alle deutschen Staatsangehörigenund Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben. Seit 2019 dürfen auch alle Menschen mit Behinderungen wählen!
Wer sich in seinen Wohnort angemeldet hat, wird automatisch in das Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen und erhält ungefähr vier bis sechs Wochen vorher eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Zur Wahl im Wahllokal muss man die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Dann bekommt man einen Stimmzettel und kann wählen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben darf. Man kann also nicht einfach irgendwo wählen gehen.
Leider sind noch immer nicht alle Wahllokale barrierefrei. Das steht dann auf der Wahlbenachrichtigung. Eine Möglichkeit wäre dann, die Briefwahl zu beantragen. Oder man beantragt beim Wahlamt den Zugang zu einem anderen, barrierefreien Wahllokal. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Assistenz mitzunehmen, die beim Betreten und Durchführen der Wahl hilft.
Im Wahllokal erhält man die Stimmzettel. Da für jede kommunale Vertretung (Orts-, Stadtbezirks-, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Regionsversammlung der Region Hannover) und auch für Hauptverwaltungsbeamte (wie Bürgermeister*in, Landrät*in oder Regionspräsident*in) einzeln abgestimmt wird, bekommt man meist mehr als einen Stimmzettel.
Mit dem Stimmzettel geht man in die Wahlkabine, die den Wähler oder die Wählerin vor Blicken schützt. Dort kann man in Ruhe den Stimmzettel ausfüllen. Wie viele Stimmen man hat, also wie viele Kreuze man auf dem Zettel machen darf, steht ganz oben auf deinem Stimmzettel.
Ist der Stimmzettel ausgefüllt, knickt man ihn in der Mitte und wirft ihn in die sogenannte Wahlurne. Das ist ein verschlossener und versiegelter Kasten im Wahllokal.
Die Wahlkabine darf im Regelfall nur einzeln betreten werden. Ist man bei der Stimmabgabe auf eine Assistenz angewiesen, muss dies vorher der oder dem Wahlvorsteher*in in dem Wahllokal mitgeteilt werden. Dann darf man die Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss bei der Assistenz den Wünschen der Person folgen, die wählt. Falls die Hilfsperson dabei etwas von der Wahlentscheidung der wählenden Person mitbekommt, muss sie dies geheim halten.
Wer am Tag der Wahl den Wahlraum nicht aufsuchen kann, kann eine Briefwahl beantragen. In dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung erfährt man, wie man im jeweiligen Wahlgebiet die Briefwahl beantragen kann.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich vor Ort gestellt werden, also per Briefe, Fax oder E-Mail oder direkt mündlich in der Behörde. Ein Anruf reicht nicht. In manchen Gemeinden kann der Antrag auch auf der Website der Gemeinde gestellt werden. Wichtig ist, dass der vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse im Antrag genannt wird. Eine Begründung, warum man die Briefwahl beantragen möchte, muss man nicht angeben. Der Antrag auf eine Briefwahl muss in der Regel spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 13 Uhr bei der Wahlbehörde eingetroffen sein.
Wer den Antrag auf die Briefwahl persönlich bei der Behörde stellst, kann den Stimmzettel auch direkt vor Ort ausfüllen und einreichen.
Wurde der Antrag schriftlich gestellt, erhält man einen Brief mit den Stimmzetteln und allen wichtigen Informationen, wie der Stimmzettel ausgefüllt, verpackt und zurückgeschickt werden muss.
Bei der Briefwahl muss man eidesstattlich versichern, dass man den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat. Wenn aufgrund eines Assistenzbedarfs eine Hilfsperson den Stimmzettel ausfüllt, muss diese die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass die Stimmzettel rechtzeitig bis zum Wahltag bei der zuständigen Wahlleitung ankommen, damit sie zusammen mit allen anderen Stimmzetteln ausgezählt werden können.
Wer die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann sich auch nur mit einem Personalausweis, Führerschein oder Reisepass ausweisen. Wichtig ist, dass der Ausweis mit Foto ist.
Wer ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen.
Erklärvideo
Was wird bei der Kommunalwahl in Niedersachsen gewählt? Das erklärt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund in einem Video. Mit diesem externen Link öffnet sich ein neues Fenster: