
Pflege

Unsere Forderungen im Detail:
Im Jahr 2021 gab es in Niedersachsen und Bremen 585.000 pflegebedürftige Menschen, bis 2055 werden es nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes 800.000 sein. Der Anstieg fällt dabei in Niedersachsen mit 38 Prozent stärker aus als in Bremen (27 Prozent). Es ist längst überfällig, dass die Pflegeversicherung auf eine solide und solidarische Grundlage gestellt wird. Der VdK fordert eine einheitliche Pflegeversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbständige, und damit auch alle heute in der privaten Pflegeversicherung Versicherten einzahlen.
Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Armutsrisiko. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich eine professionelle Pflege kaum noch leisten, weil ihr Eigenanteil immer höher wird. Die Kosten für die Pflege galoppieren den Geldleistungen der Pflegeversicherung davon. Es ist daher eine regelmäßige Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen notwendig. Bei einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim beträgt im Jahr 2025 die durchschnittliche Eigenbeteiligung in Niedersachsen 2639 Euro im Monat, 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Bremen ist in diesem Bereich 2025 trauriger Spitzenreiter in Deutschland: hier sind monatlich 3456 Euro fällig, 13,7 Prozent mehr als 2024. Die Kostenspirale dreht sich also immer weiter nach oben und ist von vielen Betroffenen nicht mehr leistbar.
Der VdK fordert deswegen eine Pflegeversicherung, die ihr ursprüngliches Ziel erfüllt, die Menschen bei Pflegebedürftigkeit vor Armut zu schützen. Notwendig ist hierfür die Übernahme aller pflegebedingten Kosten. Hierzu gehören insbesondere auch die Investitionskosten. In Niedersachsen zahlen Pflegebedürftige seit 2025 hierfür allein 594 Euro, in Bremen sind 605 Euro. Wir fordern, dass diese Kosten endlich von den Ländern übernommen werden, wie es das Gesetz vorsieht.
Der Mensch muss mit seinen Bedarfen und individuellen Wünschen im Mittelpunkt einer guten Pflege stehen. Der Pflegesektor wird aber zunehmend auch für große Ketten und renditeorientierte Kapitalanlagegesellschaften interessanter. Solche Pflegeeinrichtungen stehen unter hohem Gewinndruck. Diese Gewinnmaximierung kann aber zu einem Großteil nur durch Kosteneinsparungen beim Personal erzielt werden. Eine weitere Ausbreitung solcher Einrichtungen darf es nicht geben.
Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Im eigenen Zuhause alt zu werden entspricht auch dem Wunsch von 90 Prozent der Menschen. Überwiegend erfolgt die Pflege durch Angehörige, zum Teil mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Die häusliche Pflege fordert den Angehörigen jedoch sowohl körperlich als auch seelisch viel ab: Verzicht auf eigene Interessen und soziale Kontakte, eine Einschränkung bzw. Aufgabe der Berufstätigkeit und die „Rund um die Uhr“-Bereitschaft sind keine Seltenheit.
Insbesondere Eltern von pflegebedürftigen Kindern sind hiervon lange Zeit betroffen, weswegen auf sie ein besonderer Fokus gelegt werden sollte. Es ist für alle pflegenden Angehörigen enorm wichtig, dass Entlastungsangebote flächendeckend ausgebaut werden. Der derzeitige Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro ist jedoch viel zu gering und muss deutlich angehoben werden. Pflege- und Betreuungsangebote sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege müssen flexibel ausgerichtet sein. Der VdK fordert außerdem, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf einen Tagespflegeplatz hat.
Die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen, auf deren Schultern die pflegerische Versorgung lastet, ist nicht erwerbstätig und erzielt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wer doch arbeitet, für den gibt es keine attraktive Möglichkeit einer Auszeit vom Beruf, um Verpflichtungen in der häuslichen Pflege nachzukommen. Staatliche Angebote wie die (Familien-)Pflegezeit erweisen sich als Ladenhüter. Deshalb reduzieren die Pflegenden ihre Arbeitszeit oder kündigen sogar. Der VdK fordert mehr Freistellungsmöglichkeiten und ein Pflegegehalt für diese wertvolle Aufgabe. Zusätzlich muss es für pflegende Angehörige ein Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung geben und sie brauchen eine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie nicht selbst oder familienversichert sind.
In Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, ehrenamtlich bei Pflegebedürftigen alltagsentlastende Leistungen zu erbringen, sofern man hierfür vom Land zugelassen ist. Für die Zulassung werden ein Erste-Hilfe-Kurs, ein Pflegekurs sowie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Für viele ist damit die Beantragung viel zu bürokratisch und zeitaufwändig. Die geforderten Qualifikationen sind im Hinblick auf die zulässigen Tätigkeiten wie zum Beispiel Einkaufen oder Putzen auch gar nicht zielführend. Deshalb fordern wir, die Zulassungsvoraussetzungen deutlich zu vereinfachen und die derzeit geforderten Kurse abzuschaffen.
Die große VdK-Pflegestudie hat gezeigt, dass viele Pflege- und Unterstützungsleistungen aus Unkenntnis nicht in Anspruch genommen werden. Die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte sind daher sowohl finanziell als auch personell zu stärken und auszubauen. Erweiterte Öffnungszeiten, individuelle und koordinierende Pflegeberatungen, übergeordnete Netzwerkarbeit und auch Hausbesuche müssen durch die Pflegestützpunkte gewährleistet werden können. Kommunen erfüllen insgesamt wichtige Aufgaben bei der pflegerischen Versorgung vor Ort. Im Rahmen der Altenhilfeplanung muss den Kommunen durch hinreichende Finanzierung eine verlässliche Planungsgrundlage gegeben werden.
Eine qualitativ hochwertige und auf spezielle Bedarfe zugeschnittene Pflege muss in Niedersachsen und Bremen unbedingt gewährleistet sein. Hierauf haben nicht nur Pflegebedürftige sondern auch ihre pflegenden Angehörigen sowie Pflegekräfte Anspruch. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten 30 Jahren stark ansteigen und uns vor große Herausforderungen stellen. Deshalb fordern wir die Einsetzung von Enquetekommissionen zum Thema Pflege sowohl in Niedersachsen als auch in Bremen. Diese sollen den aktuellen Zustand der Pflege untersuchen und prüfen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen, damit eine gute Pflegequalität dauerhaft sichergestellt werden kann.
Ansprechpartnerinnen
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Telefon: 0441 21029-41 0441 21029-41 E-Mail: nacke@vdk.de -

Kontakt: Stefanie von Seggern Assistentin
Telefon: 0441 21029-21 0441 21029-21 E-Mail: von-seggern@vdk.de