
VdK kritisiert Aufweichung der Niedersächsischen Bauordnung
„Barrierefreiheit darf nicht auf der Strecke bleiben!“

Um den Wohnungsmarkt anzukurbeln, will die Landesregierung die niedersächsische Bauordnung nach 2024 erneut ändern und plant weitere Erleichterungen. Dabei soll die Pflicht für rollstuhlgerechte Wohnungen flexibler gestaltet werden.
Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen befürchtet dabei, dass die Barrierefreiheit auf der Strecke bleibt. „Unsere Mitglieder berichten beinahe täglich, wie schwierig es ist, bezahlbare und barrierefreie Wohnungen zu finden – deshalb darf es unter keinen Umständen Aufweichungen bei den Vorgaben zur Barrierefreiheit geben!“, kritisiert VdK-Landesvorsitzender Friedrich Stubbe.
Der VdK weiß: Wenn von Anfang an Barrierefreiheit bei Neubauten mitgedacht wird, ist es viel preiswerter, als diese später nachzubessern.
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