
14,8 Millionen: VdK erstreitet Rekordsumme an Nachzahlungen
Zu krank zum Arbeiten, doch die Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Ein höherer Pflegegrad oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung – ebenfalls abgelehnt. In mehr als 16.000 solcher sozialrechtlicher Verfahren hat der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen seine Mitglieder im letzten Jahr unterstützt – und dabei die Rekordsumme von über 14,8 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten.

„Rein juristisch gesehen ist es für uns natürlich ein Erfolg, dass wir so vielen Mitgliedern zu ihrem Recht verhelfen konnten. Doch man darf nicht vergessen, dass es hier um Gelder bzw. Ansprüche geht, die den Menschen per Gesetz eigentlich sofort zugestanden hätten. In der Beratungspraxis machen unsere Juristen immer häufiger die Erfahrung, dass Hilfsmittel oder Rentenansprüche erst dann von der zuständigen Kasse bewilligt werden, wenn wir auf juristischem Weg gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen. Viele Menschen, die zu uns kommen, sind gesundheitlich eingeschränkt. Ein abgelehnter Antrag ist für sie ein weiterer, herber Rückschlag. Denn sie beantragen diese Leistungen ja nicht zum Spaß, sondern weil sie zwingend darauf angewiesen sind. Es ist demütigend und beschämend, dass die Menschen ihr Recht einklagen müssen. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Gesetze in unserem Land einzuhalten“, erklärt Landesvorsitzender Friedrich Stubbe.
Den größten Beratungsbedarf und die höchsten Nachzahlungen registriert der VdK Niedersachsen-Bremen jährlich im Rentenrecht, der Schwerpunkt liegt dort auf den rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrenten. Da die positiven Bescheide weitere fortlaufende Zahlungen nach sich ziehen, ist der tatsächlich erstrittene Wert noch erheblich höher anzusetzen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Nachzahlungen um rund neun Prozent gestiegen und die Verfahren um mehr als sieben Prozent.
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