Kategorie Aktuelle Meldung Verbandsleben

Beitragsanpassung zu 2027

Wer sozialrechtliche Unterstützung benötigt, wendet sich an den VdK. Allein im vergangenen Jahr haben unsere Juristen mehr als 17.000 Verfahren geführt und dabei über 13,5 Millionen Euro Nachzahlungen für die Mitglieder erreicht - ein großer Erfolg für jeden einzelnen Betroffenen.

Bunte Handabdrücke an einem gemalten Baum
© Gerd Altmann auf Pixabay

"Unser Ziel ist es, einen bezahlbaren Rechtsschutz für alle Mitglieder zu gewährleisten. Und dieser Beratungsbedarf steigt stetig. Er spiegelt den steigenden Druck auf die Sozialsysteme und die Menschen in unserer Gesellschaft wider. Um unsere Mitglieder weiterhin wie gewohnt vertreten zu können, werden die Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2027 daher geringfügig angepasst", erklärt VdK-Landesgeschäftsführer Holger Grond. 

Als gemeinnütziger und unabhängiger Verband finanziert der VdK seine Arbeit ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Um diese zu erhalten, ergeben sich zum Jahreswechsel folgende Mitgliedsbeiträge pro Monat:

  • Einzelbeitrag: 7,90 Euro;

  • (Ehe-)Paare und Alleinerziehende mit kindergeldberechtigten Kindern: 11,70 Euro;

  • Familienbeitrag (Paare inklusive Kinder): 13,70 Euro.

Der Betrag kann jährlich, halb- oder vierteljährlich gezahlt werden. Bei Bankeinzug wird der neue Beitrag ab Januar 2027 automatisch berücksichtigt. Wer per Überweisung bezahlt, sollte die Überweisungsaufträge bei der Bank rechtzeitig ändern. 

Beitrag für die Gemeinschaft

Der monatliche VdK-Beitrag kommt aber nicht allein der Rechtsberatung zugute. „Jedes Mitglied unterstützt damit die Solidargemeinschaft des VdK und ermöglicht, dass wir uns auf politischer Ebene gegen soziale Ungerechtigkeiten einsetzen können“, erklärt Landesgeschäftsführer Holger Grond. „Hinzu kommt, dass ein Teil des Mitgliedsbeitrags an die Orts- und Kreisverbände weitergegeben wird, um diese in ihrer gemeinschaftsbildenden Arbeit zu unterstützen und den Mitgliedern vor Ort Veranstaltungen zu ermöglichen.“ 

Der Landesvorstand bittet deshalb um Verständnis: „Bleiben Sie dem Sozialverband VdK weiterhin treu. Nur mit Ihrem Solidarbeitrag kann der VdK angesichts steigender Mitgliederzahlen und steigender Kosten weiterhin als starker Partner an Ihrer Seite stehen – in der sozialrechtlichen Beratung, um Ihre sozialpolitischen Interessen durchzusetzen und als starke Gemeinschaft vor Ort!“