Kategorie Aktuelle Meldung

Anpassung des VdK-Mitgliedsbeitrags im Jahr 2025

Zum 1. Januar 2025 werden die Mitgliedsbeiträge des VdK Niedersachsen-Bremen aufgrund eines Beschlusses der Landesverbandskonferenz geringfügig angepasst. Für (Ehe-)Paare, Alleinerziehende und Familien mit Kindern gelten weiterhin vergünstigte Sondertarife.

Mehrere Hände übereinander als Zeichen von Solidarität
© Andrea Piacquadio auf pexels

Als gemeinnütziger und unabhängiger Verband finanziert der VdK seine Arbeit ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Damit diese finanzielle Basis der sozialen Verbandsarbeit gesichert bleibt, müssen die Mitgliedsbeiträge turnusmäßig angepasst werden. Diese Anpassung orientiert sich auch an den gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen zwei Jahre. Daraus ergeben sich ab 1. Januar 2025 folgende Mitgliedsbeiträge pro Monat:

  • Einzelbeitrag: 7,40 Euro;

  • (Ehe-)Paare und Alleinerziehende mit kindergeldberechtigten Kindern: 10,90 Euro;

  • Familienbeitrag (Paare inklusive Kinder): 12,80 Euro.

Der Betrag kann jährlich, halb- oder vierteljährlich gezahlt werden. Bei Bankeinzug wird der neue Beitrag ab Januar 2025 automatisch berücksichtigt. Wer per Überweisung bezahlt, sollte die Überweisungsaufträge bei der Bank rechtzeitig ändern.

Qualitätserhalt

Die Erhöhung der monatlichen Beiträge um je 7 Prozent ist nötig, um die Kernkompetenz des VdK – die Sozialrechtsberatung – in gewohnter Qualität aufrechtzuerhalten. Allein im Jahr 2023 konnten vor den Sozialgerichten mehr als 13,5 Millionen Euro Nachzahlungen für die VdK-Mitglieder durchgesetzt werden. Aber auch, wer keine Rechtsberatung in Anspruch nimmt, profitiert von seinen Beiträgen. „Mit seinem Monatsbeitrag unterstützt jedes Mitglied die Solidargemeinschaft des VdK und ermöglicht dadurch, dass wir uns auf politischer Ebene gegen soziale Ungerechtigkeiten einsetzen können“, erklärt Landesgeschäftsführer Holger Grond. „Hinzu kommt, dass ein Teil des Mitgliedsbeitrags an die Orts- und Kreisverbände weitergegeben wird, um diese in ihrer Arbeit zu unterstützen und den Mitgliedern vor Ort Veranstaltungen zu ermöglichen.“ Außerdem werden den Mitgliedern bei verschiedenen Kooperationspartnern Vergünstigungen eingeräumt.

Solidarbeitrag

Der Landesvorstand bittet deshalb um Verständnis: „Bitte bleiben Sie dem Sozialverband VdK treu. Nur mit Ihrem Solidarbeitrag kann der VdK angesichts steigender Mitgliederzahlen und steigender Kosten weiterhin als starker Partner an Ihrer Seite stehen – in der sozialrechtlichen Beratung, um Ihre sozialpolitischen Interessen durchzusetzen und als starke Gemeinschaft vor Ort!“