
Anhebung der Pauschalen
Ob bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente, der Beantragung von Pflegegeld oder einem Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) – wer sich als VdK-Mitglied juristisch beraten lassen möchte, ist in den Kreisgeschäftsstellen genau richtig. Die Beratung ist im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten, für die Rechtsvertretung vor Gericht wird eine Pauschale fällig.

Wenn beispielsweise der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, können die VdK-Juristen auf Wunsch Widerspruch einlegen und die Angelegenheit mit einer Klage oder Berufung sogar bis vor das Sozialgericht vertreten.
Ab November 2026 hat der Landesverbandsvorstand eine moderate Erhöhung der Kostenpauschalen beschlossen hat, die zuvor viele Jahre unverändert geblieben waren. Für Neumitglieder gelten nun folgende Beträge:
- Widerspruch: 75 Euro
- Klage: 150 Euro
- Berufung: 200 Euro
Bei längerer VdK-Mitgliedschaft verringern sich die Pauschbeträge. Außerdem zahlen Mitglieder, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beziehen, jeweils nur die Hälfte.
Mehr zu Mitgliedsbeiträgen und Pauschalen
Nähere Informationen dazu finden Sie online unter Externer Link:www.nb.vdk.de/mitglied-werden/beitraege.
