Die Kommunalwahlen in Niedersachsen sind am Sonntag, den 13. September 2026. Die Wahllokale im Land sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben. Seit 2019 dürfen auch alle Menschen mit Behinderungen wählen!
Wer sich in seinen Wohnort angemeldet hat, wird automatisch in das Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Wer verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
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