Gut vorbereitet in die Begutachtung

Von: Vanessa Rengers-Patz

Wer Pflegeleistungen, Krankengeld oder eine Reha beantragt, hat häufig mit dem Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) zu tun. Dieser begutachtet unabhängig, aber im Auftrag der Kranken- oder Pflegekassen, ob und in welchem Umfang Leistungen notwendig sind.

Eine ältere Frau sitzt mit einer jüngeren am Küchentisch. Die jüngere notiert etwas in einem Buch.
Der MD kommt nach Hause und erstellt eine fachliche Einschätzung. © www.pexels.com

Der MDkurz fürMedizinischer Dienst wird immer dann eingeschaltet, wenn die Krankenkasse oder Pflegekasse eine fachliche Einschätzung benötigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pflegegrad beantragt oder überprüft wird oder wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen beziehungsweise wenn es um die Bewilligung einer Reha-Maßnahme oder eines Hilfsmittels geht. Auch bei Krankenhausaufenthalten kann der Medizinische Dienst prüfen, ob die Dauer der Behandlung medizinisch notwendig ist.

Persönliches Gespräch

Dabei gilt: Die Erstbegutachtung muss immer persönlich stattfinden – also bei der antragstellenden Person zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Nur so kann sich der Gutachter oder die Gutachterin ein realistisches Bild vom tatsächlichen Zustand und Hilfebedarf machen. Erst bei späteren Wiederholungsbegutachtungen kann die Einschätzung telefonisch oder digital erfolgen.

Pflegetagebuch

Zur Vorbereitung sollten alle medizinischen Unterlagen bereit liegen. Sehr hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch. Wer sich unsicher fühlt, kann sich von einem Angehörigen oder einer Pflegeperson begleiten lassen. Bei der Begutachtung beurteilt der Medizinische Dienst die gesundheitliche Situation und die Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen.

Wichtig ist, ehrlich und vollständig zu schildern, was selbstständig gelingt und wo regelmäßig Hilfe nötig ist. Der MDkurz fürMedizinischer Dienst trifft keine Therapieentscheidungen, sondern erstellt eine fachliche Einschätzung. Nach der Begutachtung erhält zunächst die Krankenkasse oder Pflegekasse das Gutachten. Auf dieser Basis entscheidet sie, ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden. Versicherte bekommen dann schriftlich Bescheid. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, sollte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei kann auch der VdK helfen.