Epileptische Anfälle: Klage wegen Erwerbsminderungsrente
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht Arbeitnehmern zu, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. So erklärt es die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) – in der Theorie.
Wie weit Theorie und Praxis aber auseinanderliegen, musste VdK-Mitglied Markus N. nun erfahren: Alles begann im Jahr 2017 mit einem Schlaganfall. Darauf folgten mehrere epileptische Anfälle. Die körperlichen Beschwerden schränkten den Berufskraftfahrer schließlich so sehr ein, dass er Ende 2019 einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente stellen musste, denn ein ganzer Arbeitstag war für ihn einfach nicht mehr möglich. Die Rentenversicherung lehnte umgehend ab. Wegen anhaltender gesundheitlicher Probleme musste ein halbes Jahr später sogar das linke Fußgelenk versteift werden. Die Rentenversicherung empfahl Markus N. eine Reha-Maßnahme, danach sollte er wieder voll leistungsfähig sein, hieß es. Und auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen kam zu dem Schluss, dass der Betroffene wieder Vollzeit arbeiten könne.
Reha bringt keinen Erfolg
„Das war von beiden Seiten eine klare Fehleinschätzung“, erklärt VdK-Jurist Christian Ahlers. „Unser Mitglied hat zwar innerhalb der Firma einen anderen Job erhalten, aber selbst als kaufmännischer Mitarbeiter konnte er nach seiner Wiedereingliederung nicht mehr als vier Stunden am Tag arbeiten, deshalb haben wir Widerspruch eingelegt.“ Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente spricht außerdem eine sogenannte absolute Wegeunfähigkeit, denn das VdK-Mitglied kann unter anderem durch das versteifte Fußgelenk nur unter enormer Anstrengung laufen und deshalb nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen. Dass er überhaupt arbeiten kann, verdankt er Arbeitskollegen, die ihm abwechselnd eine Mitfahrgelegenheit bieten. Denn selbstständig fahren darf er aufgrund seiner epileptischen Anfälle nicht mehr. „Allein diese Tatsache rechtfertigt eigentlich eine volle Erwerbsminderungsrente“, weiß VdK-Jurist und Kreisgeschäftsführer Ahlers. „Dass sich unser Mitglied trotzdem bemüht, weiter am Erwerbsleben teilzunehmen, darf ihm nicht zum Nachteil werden.“
Klage vor dem Sozialgericht
Anfang 2021 wird auch der Widerspruch zurückgewiesen – und das, obwohl eine Reha-Beraterin der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung zuvor selbst zu der Teil-Erwerbsminderungsrente geraten hatte. Mit Hilfe des VdK reicht Markus N. schließlich beim Sozialgericht Osnabrück Klage ein. Und hat nach zwei Jahren Rechtsstreit endlich Erfolg: Dieses Mal lenkt die Rentenversicherung ein – die Berater hätten den Gesundheitszustand „zu optimistisch“ eingeschätzt, heißt es. Markus N. erhält nun rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Fuß-OPkurz fürOperation Mitte 2020 eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
„Unser Mitglied ist sehr dankbar dafür. Allerdings hätte das Ergebnis auch schon viel früher feststehen können, denn wir haben sämtliche Gründe bereits zu Beginn des Verfahrens genannt und später ‚nur‘ wiederholt“, stellt Ahlers fest.