Entlastungsbetrag bis 30. Juni nutzen!
Bei den aktuell steigenden Preisen zählt jede Unterstützung: Der Entlastungsbetrag sollte deshalb nicht ungenutzt verfallen – Stichtag ist der 30. Juni.

Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, hat Anspruch auf monatlich 131 Euro, womit etwa Betreuung, Hilfe im Haushalt oder auch Kurzzeit- oder Tagepflege finanziert werden können. Der Betrag kann auch angespart werden bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres. Der Entlastungsbetrag aus 2025 muss also spätestens bis zum 30. Juni 2026 aufgebraucht werden.
Das Geld wird jedoch nicht automatisch ausbezahlt. Wer Leistungen in Anspruch genommen hat, reicht die Belege bei der Pflegekasse ein und erhält dann eine Erstattung. Pflegedienste können direkt mit der Kasse abrechnen. In Niedersachsen können zudem auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige im Alltag entlasten.
Alle Infos dazu enthält der Externer Link:VdK-Flyer „Nachbarschaftshilfe in der Pflege“.