
13,5 Millionen für VdK-Mitglieder erstritten
VdK-Juristen helfen Mitgliedern, denen Nachzahlungen und andere Leistungen zustehen

Fast 17.000 sozialrechtliche Verfahren führte der VdK Niedersachsen-Bremen im vergangenen Jahr für seine Mitglieder – mit Erfolg: Über 13,5 Millionen Euro Nachzahlungen konnten dabei durchgesetzt werden. Doch häufig ist das ein schwieriger Weg für die Betroffenen.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge – dieses Sprichwort kennen viele VdK-Mitglieder nur zu gut. Denn wer eine Erwerbsminderungsrente, ein Hilfsmittel oder eine Schwerbehinderung beantragt, erhält oft erstmal eine Ablehnung. „Das wollen wir als VdK nicht hinnehmen“, erklärt Landesvorsitzender Friedrich Stubbe. Denn nicht selten gehe es um die Existenz der Menschen, vor allem wenn sie zu krank sind zum Arbeiten und somit das Einkommen wegbricht.
Der VdK hilft
Deshalb ist es besonders wichtig, dass Kostenträger die entsprechenden Anträge schnell bearbeiten und auch die Sozialgerichte ihre Verfahren zügig durchführen. Doch in der Realität sieht es leider oft anders aus: Bescheide sind schwer verständlich formuliert, sodass Laien sie kaum nachvollziehen können. Hier hilft der VdK weiter. So hat er etwa für ein Mitglied mit schwerer Herzerkrankung und Depressionen im Widerspruchsverfahren eine Erwerbsminderungsrente durchgesetzt und rückwirkend für eineinhalb Jahre mehr als 30.000 Euro erstritten.
Die enormen Nachzahlungen im Bereich der Rentenversicherung haben sich in den vergangenen Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingependelt. Allerdings kommen diese Summen auch zustande, weil sich die Verfahren häufig über mehrere Jahre hinziehen, wenn erneut Gutachten eingeholt werden müssen oder Ämter und Gerichte überlastet sind. „In dieser Zeit fehlt den Menschen schlichtweg das Geld zum Leben!“, kritisiert VdK-Landeschef Friedrich Stubbe. „Denn unsere Mitglieder stellen nicht aus lauter Langeweile einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, sondern weil sie tatsächlich krank sind.“
Der Landesvorsitzende appelliert daher an die Behörden, Pflege- und Krankenkassen, die individuellen Bedürfnisse der Menschen mehr in den Blick zu nehmen, anstatt die Anträge erst einmal abzulehnen und darauf zu spekulieren, dass die Betroffenen die Ablehnung hinnehmen. Dass hierbei jedes dritte VdK-Verfahren erfolgreich sei, zeige im Umkehrschluss aber auch, dass die zuständigen Behörden zuvor ein Drittel der Anträge falsch entschieden hätten. „Wir werden unsere Mitglieder weiter tatkräftig unterstützen, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche erhalten. Denn Sozialversicherungsleistungen und Sozialleistungen sind kein Gnadenakt des Staates.“ Gleichzeitig brauche es aber auch schnellere Bearbeitungszeiten an den Gerichten, mahnt Stubbe. Wichtig seien ausreichend personelle Kapazitäten, auch auf Seiten der medizinischen Gutachter.

Erfolge ohne Geldwert
Darüber hinaus erreichen die VdK-Juristen noch sehr viel mehr, was häufig aber nicht in Euro gemessen werden kann. Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder eine Rampe zur Haustür erleichtern den Betroffenen den Alltag, hierfür wird allerdings in der Regel kein Geldbetrag erfasst. Auch der Schwerbehindertenstatus und dazugehörige Merkzeichen, die häufig an besonders hohe Voraussetzungen geknüpft sind, haben keinen konkreten Gegenwert. Für ein Mitglied mit Bewegungsstörung sowie Problemen mit Hüfte, Knie und einer Fußfehlstellung hat der VdK im vergangenen Jahr zum Beispiel das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) durchgesetzt. Dieses ermöglicht ihm nun die Nutzung von Behindertenparkplätzen sowie eine Vergünstigung im Öffentlichen Nahverkehr.
Mehr Beratungsbedarf
Der Blick auf die VdK-Statistik zeigt außerdem, dass nicht nur die Verfahrenszahlen, sondern auch die Beratungen in 2025 zugenommen haben. In Beratungsgesprächen werden erst einmal die rechtlichen Möglichkeiten des Mitglieds geklärt, also ob ein Widerspruch oder eine Klage erfolgversprechend sind. Andere Ratsuchende fragen etwa nach zuständigen Kostenträgern oder brauchen Hilfe bei einem Antrag. Durch etliche Reformen sind die Sozialgesetze oft schwer verständlich und entsprechend groß ist der Bedarf. Die VdK-Juristen erklären daher immer individuell, wie sich die Gesetzesänderungen konkret auf die jeweilige Lebenssituation auswirkt.
„Unsere Erfolge zeigen, dass die sozialrechtliche Interessenvertretung unverzichtbar ist und unsere Mitglieder in ihren Rechtsangelegenheiten einen starken Partner an ihrer Seite brauchen“, so Friedrich Stubbe. Der VdK wird deshalb auch weiterhin in der Sozialpolitik Druck machen, damit die Rechte auch wirklich im Alltag der Menschen ankommen. Denn hinter jedem Verfahren steht eine Person, die das Recht hat auf ein würdevolles Leben und soziale Gerechtigkeit.
