Kommunalwahlen in Niedersachsen

In Niedersachsen finden am 13. September die Kommunalwahlen statt. Das sind wichtige Wahlen, denn in unseren Kommunen spielt sich das Leben ab. Die Kreise, Städte und Gemeinden können aktiv sozial gerechtere Lebensverhältnisse gestalten. 

Die beiden Frauen halten lächelnd zwei Schilder mit den Forderungen hoch
Landesvorstandsmitglieder Miriam Wagner und Birgit Becker (von links) fordern sozial gerechten Klimaschutz und Verbesserungen in der Pflege. © VdK

... für ein soziales Niedersachsen

Wir appellieren an alle Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahl am 13. September 2026, soziale Fragen in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. Nur so kann eine Gesellschaft entstehen, in der Teilhabe, Würde und Gerechtigkeit für alle Menschen möglich sind.

Kommunalwahlen kurz erklärt

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen sind am Sonntag, den 13. September 2026. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben. Seit 2019 dürfen auch alle Menschen mit Behinderungen wählen!

Wer sich in seinen Wohnort angemeldet hat, wird automatisch in das Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen und erhält ungefähr vier bis sechs Wochen vorher eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Zur Wahl im Wahllokal muss man die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Dann bekommt man einen Stimmzettel und kann wählen.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben darf. Man kann also nicht einfach irgendwo wählen gehen. 

Leider sind noch immer nicht alle Wahllokale barrierefrei. Das steht dann auf der Wahlbenachrichtigung. Eine Möglichkeit wäre dann, die Briefwahl zu beantragen. Oder man beantragt beim Wahlamt den Zugang zu einem anderen, barrierefreien Wahllokal. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Assistenz mitzunehmen, die beim Betreten und Durchführen der Wahl hilft.

Im Wahllokal erhält man die Stimmzettel. Da für jede kommunale Vertretung (Orts-, Stadtbezirks-, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Regionsversammlung der Region Hannover) und auch für Hauptverwaltungsbeamte (wie Bürgermeister*in, Landrät*in oder Regionspräsident*in) einzeln abgestimmt wird, bekommt man meist mehr als einen Stimmzettel. 

Mit dem Stimmzettel geht man in die Wahlkabine, die den Wähler oder die Wählerin vor Blicken schützt. Dort kann man in Ruhe den Stimmzettel ausfüllen. Wie viele Stimmen man hat, also wie viele Kreuze man auf dem Zettel machen darf, steht ganz oben auf deinem Stimmzettel.

Ist der Stimmzettel ausgefüllt, knickt man ihn in der Mitte und wirft ihn in die sogenannte Wahlurne. Das ist ein verschlossener und versiegelter Kasten im Wahllokal.

Die Wahlkabine darf im Regelfall nur einzeln betreten werden. Ist man bei der Stimmabgabe auf eine Assistenz angewiesen, muss dies vorher der oder dem Wahlvorsteher*in in dem Wahllokal mitgeteilt werden. Dann darf man die Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss bei der Assistenz den Wünschen der Person folgen, die wählt. Falls die Hilfsperson dabei etwas von der Wahlentscheidung der wählenden Person mitbekommt, muss sie dies geheim halten.

Wer am Tag der Wahl den Wahlraum nicht aufsuchen kann, kann eine Briefwahl beantragen. In dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung erfährt man, wie man im jeweiligen Wahlgebiet die Briefwahl beantragen kann.

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich vor Ort gestellt werden, also per Briefe, Fax oder E-Mail oder direkt mündlich in der Behörde. Ein Anruf reicht nicht. In manchen Gemeinden kann der Antrag auch auf der Website der Gemeinde gestellt werden. Wichtig ist, dass der vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse im Antrag genannt wird. Eine Begründung, warum man die Briefwahl beantragen möchte, muss man nicht angeben. Der Antrag auf eine Briefwahl muss in der Regel spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 13 Uhr bei der Wahlbehörde eingetroffen sein.

Wer den Antrag auf die Briefwahl persönlich bei der Behörde stellst, kann den Stimmzettel auch direkt vor Ort ausfüllen und einreichen. 

Wurde der Antrag schriftlich gestellt, erhält man einen Brief mit den Stimmzetteln und allen wichtigen Informationen, wie der Stimmzettel ausgefüllt, verpackt und zurückgeschickt werden muss.

Bei der Briefwahl muss man eidesstattlich versichern, dass man den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat. Wenn aufgrund eines Assistenzbedarfs eine Hilfsperson den Stimmzettel ausfüllt, muss diese die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass die Stimmzettel rechtzeitig bis zum Wahltag bei der zuständigen Wahlleitung ankommen, damit sie zusammen mit allen anderen Stimmzetteln ausgezählt werden können.

Wer die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann sich auch nur mit einem Personalausweis, Führerschein oder Reisepass ausweisen. Wichtig ist, dass der Ausweis mit Foto ist.

Wer ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen. 
 

Erklärvideo

Was wird bei der Kommunalwahl in Niedersachsen gewählt? Das erklärt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund in einem Video. Mit diesem externen Link öffnet sich ein neues Fenster: