SONOTEL: Hilfe per Knopfdruck
Der Sozialverband VdK bietet den Hausnotruf in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Gesellschaft SONOTEL als Komplettleistung auch in Niedersachsen und Bremen flächendeckend an.
Ob Unfall, Krankheit oder Feuer: Für alleinwohnende, behinderte oder pflegebedürftige Menschen gibt es das Hausnotrufsystem SONOTEL, das in allen Notsituationen für Hilfe sorgt, auch wenn die hilfesuchende Person nicht mehr in der Lage ist, ein Telefon zu benutzen. Ein Druck auf den Knopf des Funksenders, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen wird, aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Es stellt eine direkte Verbindung zu der ständig besetzten Notrufzentrale her.
Kostenfreies Pflegehilfsmittel
Der Hausnotruf ist im Rahmen der Pflegeversicherung ein zuzahlungsfreies Pflegehilfsmittel. Anspruch auf Hausnotruf haben nach Pflegeversicherungsgesetz alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind. Es ist wichtig zu wissen, dass der zuzahlungsfreie Hausnotruf als zusätzliche Leistung der Pflegekasse beansprucht werden kann, ohne andere Pflegeleistungen zu mindern. Der Hausnotruf wird von den Pflegekassen unbefristet genehmigt.
Natürlich können Alleinwohnende und behinderte Menschen auch vor Anerkennung der Pflegebedürftigkeit den Hausnotruf in Anspruch nehmen. Sie müssen dann eine monatliche Gebühr bezahlen. Mit Anerkennung der Pflegebedürftigkeit werden die Kosten des Hausnotrufs auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
Wir senden Ihnen gerne Infomaterial zum Hausnotruf zu. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie direkt bei SONOTEL.
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