
Wohnen, Mobilität und Infrastruktur

Unsere Forderungen im Detail:
In der Niedersächsischen Verfassung ist es als Staatsziel formuliert, in der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen als Anspruch eines jeden Bürgers: die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum. Dennoch haben immer mehr Menschen Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen sind hiervon stark betroffen, denn in Niedersachsen und Bremen fehlen etwa 120.000 Sozialwohnungen. Deswegen muss der Bau von Sozialwohnungen gefördert werden. Die Sozialbindungen müssen dabei dauerhaft bestehen. Bei in Zukunft auslaufenden Sozialbindungen sollte der Rückkauf der Sozialbindung ermöglicht werden.
Der Ausbau der öffentlichen Wohnungsbestände und die Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft, auch durch Ankauf von Belegungsrechten und verstärkte Nutzung des Vorkaufsrechts der Kommunen, müssen vorangetrieben werden. Länder und Kommunen müssen durch zweckgebundene Finanzmittel des Bundes in die Lage versetzt werden, Wohnraum- und Städtebau fördernde Maßnahmen sicherzustellen. Die im Neubau geschaffenen Wohnungen sind barrierefrei zu errichten. Dies ist deshalb wichtig, weil aufgrund des demographischen Wandels immer mehr schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen barrierefreie Wohnungen benötigen. Deswegen muss auch der Umbau in barrierefreie Wohnungen mehr gefördert werden als bisher.
Die Förderung von gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sowie die Erweiterung der neuen Wohngemeinnützigkeit sind wichtige Instrumente zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. In ihrer jetzigen Form entfaltet die Wohngemeinnützigkeit keine ausreichende Wirkung. Auch private Wohnungsgesellschaften sollten in ihren gemeinwohlorientierten und der sozialen Wohnungspolitik verschriebenen Aktivitäten gefördert werden.
Die Gemeinden haben die Aufgaben, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke auf Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Sie sollten deshalb bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen darauf hinwirken, dass die Bevölkerungsstruktur in den Wohngebieten von sozialer Vielfalt geprägt ist.
Die kommunale Planung sollte verstärkt Gebiete mit Quartier-Charakter ausweisen. Wo dies nicht möglich ist, müssen allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds getroffen werden, wie etwa die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen, Plätzen und Straßen, die Sicherung der Gesundheitsversorgung, der Anschluss ans Glasfasernetz sowie der Bau von Freizeit- und Erholungsanlagen. Der Individualverkehr wird in vielen Städten zunehmend eingeschränkt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen Ärzte, Behörden und Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr erreichen können. Für sie ist der PKWkurz fürPersonenkraftwagen häufig die einzige Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen. Für diesen Personenkreis müssen Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Von einer Infrastruktur ohne Hindernisse profitieren alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch Ältere, Reisende mit Gepäck oder Familien mit Kinderwagen. Darum muss die barrierefreie Anbindung aller – auch ländlicher – Wohngebiete an den Öffentlichen Personennahverkehr konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass Tickets nicht nur online sondern auch in Papierform gekauft werden können. Für Menschen mit wenig Einkommen, Schüler, Auszubildende und Studenten fordert der VdK einen Sozialtarif.
Alle Menschen brauchen in Krisensituationen verlässliche und aktuelle Informationen. Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße darauf angewiesen, dass diese Informationen barrierefrei sind. Es muss sichergestellt werden, dass sie in akuten Gefährdungssituationen (wie bei einer Flut oder einem Brand) oder sich schnell verändernden Gefährdungslagen (etwa während der Corona-Pandemie) wissen, wie sie sich verhalten müssen. Alle aktuellen staatlichen Informationen und Hinweise von Behörden zum Beispiel zu Maßnahmen des Infektionsschutzes, Verpflichtungen und Ausnahmeregelungen müssen deshalb zeitgleich auch in barrierefreien Formaten wie Gebärdensprache, Brailleschrift, einfache und leichte Sprache problemlos auffindbar zur Verfügung stehen. Alle Menschen mit Behinderungen müssen sich niedrigschwellig mit ihren Fragen und Anliegen an öffentliche Stellen wenden können. Auch Katastrophenwarnungen müssen barrierefrei sein. Es muss ein Gesamtkonzept für einen barrierefreien Katastrophenschutz und eine barrierefreie Krisenkommunikation in Notfällen vorgelegt werden, auch in Abstimmung mit dem Bund.
Ansprechpartnerinnen
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© Peter Himsel Telefon: 0441 21029-41 0441 21029-41 E-Mail: nacke@vdk.de -

Kontakt: Stefanie von Seggern Assistentin
Telefon: 0441 21029-21 0441 21029-21 E-Mail: von-seggern@vdk.de