VdK kritisiert: „Entlastungsbetrag von 131 Euro ist viel zu gering"
Zum 1. Januar 2025 wurde der monatliche Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, von 125 Euro auf 131 Euro erhöht. Angesichts der rasant steigenden Preise kritisiert der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen diese geringe Anpassung als nicht zeitgemäß.
„Wir begrüßen, dass die Leistungen des Entlastungsbetrags zusammen mit den übrigen Pflegeleistungen zu Beginn des Jahres angehoben wurden. Eine Erhöhung seit 2017 um gerade einmal sechs Euro ist jedoch ein echtes Trauerspiel!"
Nach der starken Inflation der letzten Jahre könnten Pflegebedürftige dafür kaum noch entlastende Leistungen einkaufen. „Eine tatsächliche Entlastung bedeutet für uns regelmäßige, am besten wöchentliche Unterstützung. Von 131 Euro können sich die Pflegebedürftigen im Schnitt aber gerade einmal zweieinhalb Stunden Unterstützung pro Monat leisten, das ist viel zu wenig. Deshalb ist eine deutliche Anhebung des jetzigen Entlastungsbetrags nötig!“, mahnt der VdK und bezieht sich auf Angaben regionaler Pflegedienste*.
Fast 450.000 Pflegebedürftige werden allein in Niedersachsen zuhause versorgt, das sind 83 Prozent aller zu Pflegenden. Um diese Menschen sowie ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen, verlangt der VdK einen monatlichen Entlastungsbetrag, der seinem Namen gerecht wird und den Betroffenen wirkliche Entlastung bringt.
Außerdem fordert der VdK Niedersachsen-Bremen, den von der aktuellen Regierung versprochenen Pflegelohn für pflegende Angehörige endlich einzuführen. „Unser größter privater Pflegedienst darf nicht länger vertröstet werden. Es kann nicht sein, dass diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe in die Armut führt!“, so Stubbe.
* Ein ambulanter Pflegedienst berechnet zwischen 40 und 50 Euro pro Stunde für haushaltsnahe Dienstleistungen. 131 Euro Entlastungsbetrag ermöglichen im Schnitt zweieinhalb Stunden Unterstützung im Monat, da An- und Abfahrt mitfinanziert werden müssen.