Ombudsstelle

Gesetzlich Versicherte können sich mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) an die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse wenden. Die Ombudsstellen beraten die Versicherten bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte und nehmen Widersprüche entgegen, z. B. gegen den Zugriff von Leistungserbringern oder die Verarbeitung von Forschungsdaten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Externer Link:§ 342a SGB V.