Zu Besuch im Landessozialgericht
Die höchste Instanz für sozialgerichtliche Streitigkeiten in Niedersachsen und Bremen ist das Landessozialgericht (LSG) mit Sitz in Celle. Aufgrund zahlreicher Berührungspunkte in der täglichen Arbeit trafen sich nun Vertreter des VdK mit der Präsidentin des Landessozialgerichts, Katrin Rieke.

Andrea Nacke, Abteilungsleiterin für Sozialpolitik, kam mit den beiden Leitern der VdK-Landesrechtsabteilungen, Markus Göke und Maria von Grönheim, auf Einladung nach Celle. Die Teilnehmer tauschten sich intensiv über die fortlaufende Digitalisierung im Rechtsverkehr aus. Auch waren sie sich einig, dass Entscheidungen nach vorheriger mündlicher Verhandlung der Regelfall im Sozialgerichtsprozess bleiben sollten. Das rechtliche Gehör kann im Termin bei Gericht immer noch am effektivsten verwirklicht, die Akzeptanz des Prozessausgangs und der Rechtsfrieden gefördert werden.
Gutachter fehlen
Außerdem wurde diskutiert, wie schwierig es selbst bei den Gerichten wird, qualifizierte medizinische Gutachter in ausreichender Zahl beauftragen zu können. An den Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen sind aktuell 30 Mitglieder vom VdK als ehrenamtliche Richter tätig. Deren engagierte Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Richtern hob die stellvertretende Präsidentin Lioba Huss lobend hervor.
Katrin Rieke ist seit 2023 Präsidentin am Landessozialgericht in Celle. Hier sowie vor den neun Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen werden Klagen zum Beispiel aus den Bereichen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung oder aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhandelt und entschieden.
Laut dem Koalitionsvertrag sollen künftig auch die Bereiche Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch VIII der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet werden.