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Tipps rund um die Pflegebegutachtung

Wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, sollte einen Pflegegrad beantragen. Andrea Nacke, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, erklärt, worauf dabei zu achten ist.

Die Titelseiten der beiden Broschüren
Die VdK-Pflegeratgeber

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Manchmal kündigt sich die Pflegebedürftigkeit langsam an, manchmal geht es aber auch sehr schnell. Wer dauerhaft Hilfe benötigt, sollte in jedem Fall bei seiner Pflegeversicherung per Brief, E-Mail oder telefonisch einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Das sollte man möglichst schnell machen, denn die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung – also auch rückwirkend – gezahlt. Die Pflegekasse ist übrigens der Krankenkasse angegliedert und deshalb über dieselbe Adresse erreichbar. Nach der Antragstellung erfolgt dann die Begutachtung.

Worauf sollte ich bei der Begutachtung achten?

Gesetzlich Versicherte bekommen Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes, privat Versicherte werden von Medicproof-Gutachtern kontaktiert. Es sollte außerdem der oder die Pflegende oder eine Vertrauensperson anwesend sein. Wichtig ist, dass im Gespräch die alltägliche Pflegesituation möglichst realistisch geschildert oder gezeigt wird. Bitte nichts verharmlosen, aber auch nicht übertreiben. Wichtige Dokumente wie der Medikationsplan, ein Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte sollten bereitgelegt werden. Außerdem hilft es, sich bereits einige Tage vor der Begutachtung Notizen über besondere Situationen zu machen. Auch Fragen sollten im Vorfeld notiert werden – denn in der Aufregung kann bei dem Termin selbst sonst schnell etwas vergessen werden.

Wo findet die Begutachtung statt?

Andrea Nacke
Andrea Nacke, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, erklärt, war bei einem Antrag auf einen Pflegegrad zu beachten ist.

Für eine Erstbegutachtung kommt ein Gutachter direkt zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Beantragt man beispielsweise eine Höherstufung, weil sich der Pflegeaufwand erhöht hat, kann diese aber auch telefonisch erfolgen. Grundsätzlich gilt: Der Wunsch des Pflegebedürftigen nach der Art der Begutachtung ist ausschlaggebend. Tipp: Wie die Gutachter den Pflegebedarf ermitteln, ist in der VdK-Broschüre „Ab wann ist man pflegebedürftig?“ nachzulesen.

Was tue ich, wenn der Antrag abgelehnt wurde oder der Pflegegrad zu niedrig ist?

Ist man mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, kann innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch abgewiesen, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Bei diesen Schritten unterstützt der VdK seine Mitglieder gerne.

Wo bekomme ich weitere Informationen rund um die Pflegebedürftigkeit?

Pflegepersonen haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, etwa beim Pflegestützpunkt oder bei Beratungsstellen der Kommunen. Der VdK hat außerdem für seine Mitglieder die kostenlosen Pflegebroschüren „Pflege zu Hause“ und „Ab wann ist man pflegebedürftig?“ erstellt. Darin enthalten sind wichtige Tipps wie etwa das neue Entlastungsbudget, das ab 1. Juli 2025 gilt: Bislang gab es ab Pflegegrad zwei für die Kurzzeitpflege 1774 Euro pro Jahr und für die Verhinderungspflege 1612 Euro. Viele Betroffene benötigen aber eine Kombination aus diesen Leistungen, was bislang schwierig war. Nun sollen sie mit dem Entlastungsbudget von insgesamt 3539 Euro zusammengelegt werden. 

VdK-Mitglieder können diese Broschüren kostenfrei in ihrer Geschäftsstelle vor Ort abholen oder per E-Mail an Externer Link:registratur.oldenburg@vdk.de bestellen.