Kategorie Erfolgsgeschichte Rente Schwerbehinderung

Schwerbehinderten-Klage ermöglicht auch frühere Rente

Corinna G. (Name von der Redaktion geändert) leidet seit mehreren Jahren an einer Darmerkrankung. Ein schwerer, beidseitiger Knieschaden schränkt sie zusätzlich in ihrer Bewegungsfreiheit und bei der Arbeit stark ein. Sie beantragt deshalb im Dezember 2020 die Schwerbehinderung. Ihr VdK-Jurist rät außerdem zu einer Altersrente für Schwerbehinderte – und setzt beides im Jahr 2023 durch.

Betontreppe
Treppen stellen für viele Menschen unüberwindbare Barrieren dar. © János Bencs auf Pixabay

Bei ihrem ersten Antrag auf Schwerbehinderung bewilligt das Versorgungsamt Corinna G. lediglich einen Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von 20. Damit wendet sie sich an ihre VdK-Geschäftsstelle Oldenburg-Land. Im Widerspruchsverfahren macht Jurist Dirk Künzel die verschiedenen Beschwerden deutlich, unter anderem kann das Mitglied nur noch sehr kurze Strecken gehen und hat große Probleme beim Treppensteigen. Daraufhin wird ein GdBkurz fürGrad der Behinderung von 30 gewährt. Erst während der Klage sieht das Sozialgericht ein, dass die erhebliche Schmerzbelastung in beiden Knien das Gehen ohne Hilfsmittel unmöglich macht und die Frau damit extrem eingeschränkt ist. Außerdem empfiehlt ein internistisches Gutachten wegen der schweren Darmerkrankung eine Schwerbehinderung von 50 Prozent – im Sommer 2023 erkennt das Niedersächsische Landessozialamt diese dann endlich an.

Zweites Verfahren

Weil Corinna G. wegen der körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, stellt ihr VdK-Jurist schon während des Verfahrens zur Schwerbehinderung außerdem einen Rentenantrag – und das gleich doppelt. Denn das Mitglied könnte nach 35 Beitragsjahren eine Altersrente für langjährig Versicherte bekommen und damit ab Juli 2022 mit 63 Jahren und Abschlägen in Rente gehen. 

Jurist Dirk Künzel denkt bei der Antragstellung aber noch weiter, denn: Eine Rente für Schwerbehinderte könnte die Frau bereits zum gleichen Zeitpunkt, dafür aber mit deutlich weniger Abschlägen, antreten. „Da die Klage wegen Schwerbehinderung noch lief, haben wir kurzerhand beide Formen der Rente beantragt. Die Schwerbehindertenrente musste dabei nachrangig beantragt werden, weil der GdBkurz fürGrad der Behinderung noch nicht entschieden war“, erklärt Dirk Künzel. „Wir sind also zweigleisig gefahren und das hat sich am Ende ausgezahlt!“ 

Zunächst wurde die Rente mit Abschlägen ab Juli 2022 bewilligt. Nachdem das Landessozialamt 2023 die Schwerbehinderung anerkannt hat, konnte die Rente rückwirkend in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt werden. „Ich bin Herrn Künzel und dem VdK sehr dankbar, dass er mich so engagiert vertreten hat. Durch die rückwirkende Anerkennung muss ich nun deutlich weniger Rentenabschläge in Kauf nehmen und habe für das Jahr sogar noch knapp 720 Euro nachgezahlt bekommen“, freut sich CorinnaG.