Pflege: Das ändert sich 2025

Zum Jahreswechsel treten wie gewohnt einige Änderungen in Kraft. Auch bei der Pflegeversicherung gibt es Neuerungen. Hier wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt.

 

Ein Mann sitzt mit Unterlagen am Laptop
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Konkret bedeutet das

Die Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben.

So erhöht sich etwa der Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht, von monatlich 125 Euro auf 131 Euro.

Der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (wie Handschuhe, Desinfektionsmittel usw.) wird von 40 Euro auf 42 Euro pro Monat angehoben. Anspruch haben Personen ab Pflegegrad 2.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (barrierefreie Dusche, Abbau von Türschwellen usw.) gibt es künftig statt 4.000 Euro 4.180 Euro.

Gleichzeitig steigt der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt 4,2 Prozent.

Eine ausführliche Übersicht mit Tabellen zu den jeweils erhöhten Beträgen ab 2025 finden Sie auf der Externer Link:Webseite der Verbraucherzentrale.