Falscher Rentenzuschlag soll 6000 Euro kosten
Wer im Rentenantrag richtige Angaben macht, erhält später von der Rentenversicherung auch den korrekten Betrag überwiesen – sollte man meinen. Doch bei Walter Jorges (Name von der Redaktion geändert) gab es stattdessen ein böses Erwachen: Anfang 2020 erhielt er eine stattliche Rückforderung von der Versicherung.
Mehr als 6000 Euro Rente habe er zu Unrecht bezogen und sollte diese nun zurückzahlen! Der Grund: Nach seiner Scheidung war ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden, nach dem ihm Rentenpunkte abgezogen werden sollten, die Versicherung aber verbuchte diese als Zuschlag. Erst fünf Jahre nach Rentenbeginn fiel der Rentenversicherung dieser Fehler auf und sie forderte das Geld zurück. Für Herrn Jorges war das völlig unverständlich, er bat die VdK-Kreisgeschäftsstelle Oldenburg-Land um Hilfe.
Antrag war richtig
„Unser Mitglied hat sich absolut nichts zu Schulden kommen lassen, denn er hat damals im Rentenantrag richtige Angaben zum Versorgungsausgleich gemacht und auch das Scheidungsurteil war korrekt. Zwar muss der fälschliche Zuschlag von der Rente wieder abgezogen werden, aber erst ab Feststellung im Jahr 2020 und nicht rückwirkend!“, erläutert VdK-Jurist Dirk Künzel den Fall. Die Rentenversicherung aber warf dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, er hätte den Rentenbescheid damals vollständig lesen und den Zuschlag erkennen müssen. Das sah der VdK anders und legte Widerspruch ein: „Die Rentenversicherung hat schlichtweg die Daten vom Antrag falsch ins Versicherungskonto übertragen und will den schwarzen Peter nun unserem Mitglied zuschieben. Laut Rechtsprechung aber müssen Rentner ihren Bescheid nicht bis ins Detail auf Richtigkeit prüfen, wenn im Antrag richtige Angaben gemacht worden sind. So ein Rentenbescheid hat zudem locker 25 Seiten und ist nicht leicht zu verstehen.“ Daraufhin halbierte die Rentenversicherung die Rückforderung zwar auf knapp 3000 Euro, sah den Fehler aber weiterhin nicht bei sich. Im anschließenden Klageverfahren wurde letztlich ein Vergleich ausgehandelt: Walter Jorges zahlt nun rund 1500 Euro der zu viel überwiesenen Rente an die Versicherung zurück. „Aber nur, weil er den Fall endlich abschließen wollte“, stellt der VdK-Jurist klar.
Wir hätten gewonnen
Das Kuriose an dem Fall war, dass die Rentenversicherung in einem internen Schreiben zwischen Sachbearbeiter und Vorgesetztem sogar ihre fehlerhafte Speicherung der Daten zugegeben hatte. Nach außen aber blieb sie beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegen den Rentner. „Wenn wir es darauf angelegt hätten, hätten wir das Verfahren gewonnen, denn das Sozialgericht war definitiv auf unserer Seite. Aber es ist auch verständlich, dass unser Mitglied nach dem ganzen Hin und Her nun einfach seine Ruhe will“, so Künzel.
Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
Bleibt während einer Ehe eine Person längere Zeit für die Kindererziehung zuhause und der Partner geht weiterhin arbeiten, dann werden bei einer Scheidung von beiden Rentenanwartschaften ermittelt und jeweils zur Hälfte auf das Versicherungskonto des anderen angerechnet. Dadurch ergibt sich – nach dem klassischen Ehemodell – meist für die Frau ein Zuschlag bei der Rente, beim Mann ein Abschlag.