Kategorie Ortsverband Hannover-Mitte und Region
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Vortrag: "Sterben, Vererben und Verschenken"

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Café und Restaurant Steintormasch
In der Steintormasch 5
30167 Hannover
Gebäude Steintormasch
© Hans-Georg Meyer

Das deutsche Erbrecht erlaubt jedem, für seinen Todesfall eine Regelung über sein Vermögen zu treffen. Dies geschieht durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Der Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden. Das Testament kann, aber muss nicht notariell beurkundet werden.

Hat der oder die Verstorbene seinen oder ihren Nachlass nicht durch ein gültiges Testament oder einen Erbvertrag geregelt, bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge: Diese ist in den §§ 1924 ff. BGB festgelegt.

Grundsätzlich spricht auch viel dafür, schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut auf seine Lieben zu übertragen.

Herr Dr. Rainer Ropohl, Rechtsanwalt und Notar, klärt auf...