VdK informierte über Vorsorgevollmacht
Zum Vortrag „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ hatte der Sozialverband VdK-Kreisverband Oldenburg-Stadt am 5. März 2024 in Oldenburg eingeladen. Erwin Kriebelt begrüßte die Mitglieder und Interessierten herzlich.
Referentin Bettina Körk vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. informierte über die Unterschiede der drei Vorsorgemöglichkeiten. Sie räumte dabei auch mit dem weit verbreiteten Irrtum auf, dass Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls automatisch rechtswirksam entscheiden dürfen. Jeder müsse selbst Vorsorge treffen, wie er im Ernstfall versorgt werden möchte, so Maulik.
Die Betreuungsverfügung gibt darüber Auskunft, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll beziehungsweise wer nicht. Außerdem werden konkrete Wünsche über die Art und Weise der Betreuung festgehalten, zum Beispiel welcher Pflegedienst engagiert werden soll. Bei der Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson die umfassende Vollmacht übertragen, im Ernstfall im Sinne des Betroffenen zu entscheiden.
Eine Patientenverfügung enthält die umfangreichsten Entscheidungen, weshalb diese gut überlegt sein sollten. Darin ist festgehalten, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, falls sich der Patient in der konkreten Situation nicht mehr mitteilen kann. Der Tipp der Expertin lautet hierzu: „Lassen Sie sich ausführlich von Ärzten beraten, welche Situationen bei bestimmten Krankheiten auftreten können und wie genau die Behandlungswünsche dafür formuliert werden müssen.“